Tarifverträge für Redaktionen
Für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen gibt es einen Gehaltstarifvertrag zwischen dem Verlegerverband BDZV und den Gewerkschaften DJV und dju in ver.di. Die Gehälter sind dort nach Tätigkeit und Berufsjahren gestaffelt. Auch für Zeitschriften gibt es eigene Tarifverträge, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ihre eigenen Tarifwerke. Nicht jeder Verlag ist tarifgebunden. Frag deshalb, ob der Tarif angewendet wird, direkt oder in Anlehnung.
Was sonst zählt
- Medium: Tageszeitung, Zeitschrift, Rundfunk, Agentur oder Online-Angebot
- Funktion: Redakteur, Chef vom Dienst, Ressortleitung
- Schichtdienst: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, soweit vereinbart
- Branche: Technische Redaktion in der Industrie folgt deren Gehaltsstrukturen
Gehälter auf dieser Seite
Viele Anzeigen nennen kein Gehalt. Beispiele aus dieser Seite:
Bei tarifgebundenen Häusern entscheidet die Eingruppierung nach Tarifvertrag.
Freie Mitarbeit
Freie Journalistinnen und Journalisten werden pro Beitrag, Zeile, Tag oder Sendeminute bezahlt. Die Gewerkschaften DJV und ver.di veröffentlichen Übersichten zu Honoraren und beraten ihre Mitglieder. Selbständige Publizisten können über die Künstlersozialkasse sozialversichert sein und zahlen dann die Hälfte der Beiträge selbst. Kläre bei jedem Auftrag, welche Nutzungsrechte du abgibst und ob Mehrfachverwertung zusätzlich bezahlt wird.
Pauschalisten und feste Freie
Zwischen Anstellung und freier Mitarbeit gibt es Mischformen. Pauschalisten erhalten für regelmäßige Arbeit eine monatliche Pauschale, feste Freie arbeiten dauerhaft für ein Haus, ohne angestellt zu sein. Sozialversicherungsrechtlich kann eine solche Tätigkeit als Beschäftigung gelten, wenn du nach Weisungen arbeitest und in die Arbeitsorganisation der Redaktion eingegliedert bist. Bei Unsicherheiten beraten die Gewerkschaften ihre Mitglieder.
Technische Redaktion
Technische Redakteure werden meist nach den Strukturen der Industrie oder des Dienstleisters bezahlt, bei dem sie arbeiten, zum Beispiel nach einem Tarif der Metall- und Elektroindustrie oder nach internen Gehaltsbändern. Viele Stellen werden über Engineering-Dienstleister besetzt. Frag dann, ob du beim Dienstleister oder beim Kundenunternehmen angestellt bist.
Volontariat und Einstieg
Auch für Volontärinnen und Volontäre an Tageszeitungen regelt ein Tarifvertrag die Bedingungen. Bei Häusern ohne Tarifbindung wird die Vergütung einzeln vereinbart. Frag im Gespräch nach der Höhe im ersten und zweiten Jahr und nach der Übernahme.
Verhandeln
Bei tarifgebundenen Häusern lohnt sich die Frage, welche Berufsjahre dir angerechnet werden und in welche Tarifgruppe du eingestuft wirst.